BERATUNG SOZIALER TRÄGER (AUSBAU 2013)
„Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Damit junge Menschen ihren Wunsch nach
Kindern auch verwirklichen können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt zu gewährleisten. Dabei spielt die Kindertagespflege
als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle. Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform
eine zentrale Rolle.“ Dies sagt zu Recht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) in Verbindung mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) hat zwar die gesetzliche Grundlage für die Realisierung und
Finanzierung des weiteren Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen geschaffen. Nun sind aber insbesondere die einzelnen Verbände und Vereine gefragt, den gesetzlichen
Rahmen auszuschöpfen und das gesetzlich gesetzte Ziel zu realisieren.
Der Tätigkeitsbereich im Rahmen des „Ausbauprogramms 2013“ ist die Betreuung und Beratung von Verbänden und Trägern mit dem Schwerpunkt Kinderbetreuung.
Die anwaltliche Beratung und Betreuung deckt dabei nahezu alle rechtliche, bau- sowie bedarfsrelevante Bereiche rund um das Thema „Kindertageseinrichtungen
-ungeregelte Sonderbauten - Eine Herausforderung für alle Beteiligten“ ab, d.h. insbesondere die Bereiche Investitionskostenzuschüsse – Stadt, Land & Bund,
pädagogische Rahmenbedingungen zur Raumplanung von Kita`s, Gefahrenverhütung und sichere Gestaltung in/von Kindertageseinrichtungen und selbstverständlich
mietvertragliche Vertragsverhandlungen bis hin zur Gestaltung von Mietverträgen.
Die Verbands- und Vereinsberatung erfolgt ausschließlich durch Rechtsanwalt Panagiotis Triantafillidis. Allerdings wirkt Herr Rechtsanwalt Triantafillidis
in diesem Bereich auch mit externen Experten aus dem Bereich Soziales, Kinder und Jugend zusammen. Durch die umfassende Expertise und Erfahrung des
Rechtsanwalts und die Kooperation mit externen Experten ist jederzeit eine kompetente und spezifische Betreuung der Interessen der jeweiligen Verbände
und/oder Vereine gewährleistet.