BERATUNG IN DEUTSCH-GRIECHISCHEN RECHTSANGELEGENHEITEN
Auch wenn das griechische Recht mit dem deutschen Recht viele Gemeinsamkeiten hat, unterscheiden sich die Rechtsordnungen dennoch in maßgeblichen Punkten.
Insbesondere weichen beide Rechtssysteme erheblich voneinander ab, wenn es zur Anwendung und Umsetzung von geschriebenem Recht kommt.
Diese Problematik gilt es bei Rechtsangelegenheiten mit Bezug zu Griechenland bzw. zu Deutschland mit landesspezifischen Erfahrungen und anwaltlichen
Fachkenntnissen zu lösen.
Für diese Rechtsangelegenheiten mit Bezug zu Griechenland bzw. zu Deutschland stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren in Griechenland ansässigen
Rechtsanwaltskollegen kompetent und engagiert zur Seite. Das Mandatsverhältnis kommt dabei zwischen Ihnen und dem in ihrem Land (Griechenland oder Deutschland)
ansässigen Rechtsanwalt zustande, so dass sie nur einen zuständigen Ansprechpartner haben. Die in der jeweiligen Rechtsangelegenheit nötige Korrespondenz
mit den Korrespondenzanwälten in Griechenland bzw. Deutschland erfolgt ausschließlich unter den Rechtsanwälten. Darüber hinaus profitieren Sie von langjähriger
Verhandlungs- und Prozesserfahrung sowie landesspezifischen Fachkenntnissen der jeweiligen Rechtsanwälte.
Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Betreuung und Beratung von Existenzgründungen und Investitionsmöglichkeiten in Deutschland für griechische
Unternehmen wie auch Privatpersonen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Beratung in allen Phasen unternehmerischen Handelns gelegt und zwar
von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung, hierzu gehört auch die Beratung im Bereich des Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs. Durch die
Zusammenarbeit mit unseren Korrespondenzanwälten in Griechenland und externen Experten (z.B. Steuerberater) kann ein umfassendes Beratungsspektrum
für die gesamten betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Bedürfnisse von griechischen Unternehmen angeboten werden.
Schließlich kann im Rahmen des Forderungsmanagements entweder eine rechtliche und in der Praxis brauchbare Beratung für Forderungsangelegenheiten in
Griechenland oder Deutschland in Anspruch genommen werden oder aber die Beauftragung der Kanzlei mit dem Forderungseinzug erfolgen. Durch die enge
Zusammenarbeit mit den Korrespondenzanwälten in Griechenland werden Ihre Forderungen im Bedarfsfall im Wege einer Klage und durch landesspezifische
Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben, ohne dass Sie sich vor Ort befinden müssen.