INFORMATIONEN ZUM THEMA INSOLVENZRECHT
Das Insolvenzverfahren hat seit 1999 das frühere Konkurs- und Vergleichsverfahren ersetzt und regelt im Falle von (drohender) Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung von (natürlichen oder juristischen) Personen, Personengesellschaften und Vermögensmassen das Verfahren zum Zwecke einer möglichst
gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger. Wichtigste Rechtsquelle ist die Insolvenzordnung. Danach wird das Verfahren auf Antrag eines
Gläubigers oder des Schuldners vom Insolvenzgericht durchgeführt, das mit der Verwertung einen Insolvenzverwalter beauftragt und beaufsichtigt.
Der Tätigkeitsbereich im Insolvenzrecht umfasst die Beratung und die gerichtliche Vertretung in allen Fragen des Insolvenzrechts und zwar von der
Ausarbeitung und Stellung von Insolvenzanträgen bis hin zur Betreuung in der Insolvenzphase.
Im Bereich des Insolvenzrechts kann auf die langjährige Erfahrung des Rechtsanwalts Harald Schmeyer aus seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter
und in Firmenfortführungen zurückgegriffen werden.
Gemäß dem Kanzleikonzept, umfassende Beratung aus einer Hand, findet eine entsprechende Fachberatung bereits im Vorfeld einer Insolvenz in der
Phase sich anbahnender und eintretender Unternehmenskrisen statt. Durch die persönliche Beratung von Firmeninhabern und Geschäftsführern sollen
bereits im Vorfeld die Ursachen einer Krise und die Möglichkeiten einer effektiven Krisenbewältigung aufgezeigt werden. Dementsprechend wird ein großer
Fokus auf die Firmensanierung und Restrukturierung gelegt, wobei die rechtlichen Lösungen in engem persönlichen Kontakt mit dem Mandanten entwickelt werden.
Stellt sich die Notwendigkeit der Durchführung eines Insolvenzverfahrens heraus, findet eine entsprechende Vorbereitung der Unternehmen
und ihrer Mitarbeiter ebenso wie des oder der Geschäftsführer statt. Das Verfahren wird durch wirtschaftliche und rechtliche
Betreuung soweit als möglich geplant, um eine möglichst interessengerechte und zügige Durchführung des Verfahrens zu erreichen.
Entsprechende Anträge werden vorbereitet, ausgearbeitet und bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht eingereicht. Die Betreuung
erfolgt auf Wunsch des Mandanten auch während der Insolvenzphase. Bei etwaig erforderlich werdenden Unternehmensneugründungen oder
Übernahmen aus Insolvenzverfahren wird ebenfalls entsprechend mitgearbeitet.
Im Bereich des Insolvenzrechts kommt in besonderem Maße die Zusammenarbeit von rechtlichen und wirtschaftlichen Kompetenzträgern
der Kanzlei und die langjährige Erfahrung des Rechtsanwalts Harald Schmeyer zum Tragen.