Rechtsanwalt HARALD SCHMEYER, geb. 1955 in Trier
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Vorsitzender Richter des Sportgerichts des DMSB
Nach Absolvierung der Schulzeit und der Bundeswehrzeit, Studium von 1977 bis 1981 in Saarbrücken
und Mainz, 1981 1. Staatsexamen in Mainz.
Während der Referendarzeit bereits freier
Mitarbeiter in einer Mainzer Anwaltskanzlei und dort Beginn einer Spezialisierung auf Insolvenzverfahren
sowie privates Baurecht. Weitere Vertiefung auf den Gebieten des Bank- und Gesellschaftsrechtes.
1983 2. Staatsexamen und 1984
Zulassung als Rechtsanwalt. Weiterbeschäftigung in der Mainzer Kanzlei.
1984 bis 1989 Tätigkeit als Konkursverwalter/Insolvenzverwalter
und Zwangsverwalter für die Amtsgerichte Mainz, Worms und Bingen. Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren
Weiterführung und Sanierung von Betrieben.
1989 Niederlassung in Frankfurt
als selbständiger Anwalt. Seit 1989 tätig ausschließlich auf dem zivilrechtlichen Sektor und
Vertiefung der erworbenen Kenntnisse im Insolvenzrecht, privatem Baurecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht.
Seit 1990 auch teilweise umfangreiche
Beratungstätigkeit in den neuen Bundesländern. 1995
Eröffnung einer weiteren Kanzlei in Sachsen.
Weitergehende Spezialisierung auf dem Gebiet des privaten Baurechts
durch Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für privates Baurecht.
Im Jahre 2000 erfolgreiche Prüfung als Fachanwalt für privates Baurecht.
Interner Informationsdienst für werkvertraglich tätige Mandanten unter Hinweis auf neuste Rechtsprechungen
verbunden mit entsprechenden praktischen Hinweisen und zur Verfügungstellung von Vertragsformularen und
Musterschreiben. Teilnahme an Bauvertragsverhandlungen, Nachverhandlung von abgeschlossenen Verträgen
und Bauabnahmen.
Im Jahre 2006/2007 Teilnahme und Abschluss des Fachanwaltslehrganges
für Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung der erworbenen Kenntnisse durch Beratung mehrerer großer
Publikumsgesellschaften.
1990 bis 2011 war Herr Rechtsanwalt Schmeyer ehrenamtlich als
Richter am Berufungsgericht des Deutschen-Motor-Sport-Bund e. V. (DMSB) tätig.
Seit dem 01.04.2011 hat Herr Rechtsanwalt Schmeyer den Vorsitz der 2. Kammer des DMSB-Sportgerichts Automobil übernommen.
Als Vorsitzender Richter dieser Kammer ist er zuständig für Bewerber, Fahrer und sonstige Personen, die der Rechts- und Verfahrensordnung unterstehen.
Herr Rechtsanwalt Schmeyer ist von Anbeginn seiner Tätigkeit an Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und dort in der ARGE Baurecht und Sportrecht tätig.