INFORMATIONEN ZUR PRODUKTBERATUNG FÜR
STAATLICH GEFÖRDERTE RIESTER-PRODUKTE

Die sog. „Riester-Rente“ stellt ein Altersvorsorgeprodukt dar, das in Form einer Versicherung, eines Fonds- oder Banksparplans abgeschlossen werden kann und staatlich gefördert wird. Damit ein solches Riester-Produkt staatlich gefördert wird, bedarf es der Einhaltung gewisser gesetzlicher Bestimmungen, deren Einhaltung vom Bundeszentralamt für Steuern kontrolliert wird.

Der Tätigkeitsbereich im Rahmen der Produktberatung von sog. „Riester-Produkten“ umfasst insbesondere die Beratung und Betreuung von Unternehmen, die sich mit der Auflage eines entsprechenden Riester-Produktes in Form von Versicherungen, Fondssparplänen, Banksparplänen usw. befassen (wollen). Dabei wird der gesetzliche Rahmen dieser Produkte erörtert und produktspezifisch erschlossen, um diesen dann bei der konkreten Produktgestaltung auszuschöpfen. Zudem wird sämtliche Korrespondenz mit dem Bundeszentralamt für Steuern geführt. Soweit erforderlich, werden Produktgestaltungen auch mit den zuständigen Bundesministerien abgestimmt.

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